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Ref. 1.3, Bereich Gebühren
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Erläuterungen zum Verfahren
Erläuterungen zum Verfahren bei der Erhebung von Gebühren für ein Zweitstudium an der Martin-Luther-Universität
Verwaltungsverfahren
- Soweit bei der Einschreibung oder Umschreibung eine Gebührenpflicht für ein zweites oder weiteres Studium festgestellt wird, ergeht ein Zweitstudiengebührenbescheid.
- Der Gebührenbescheid gilt ab dem ersten Semester, für das die Gebührenpflicht festgestellt wurde, bis zum Ende des zweiten oder weiteren Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
- Befreiungstatbestände können für jedes Semester auf Antrag geprüft werden (Formulare). Sollten sich Ausnahmetatbestände im Laufe folgender gebührenpflichtiger Semester herausstellen ( z.B. bei Medizinstudenten Eintritt in das PJ), kann ein Antrag auf Erlass bzw. Aussetzung der Gebühr gestellt werden.
- Die Gebühr wird erstmalig nach Erhalt des Gebührenbescheides in der darin angegebenen Frist fällig. Im Falle der Nichtzahlung der Gebühr wird die Exmatrikulation von Amts wegen durchgeführt.
Wichtiger Hinweis:
Die Gebührenbescheide sind Dauerbescheide. Für die Einhaltung der dort angegebenen Zahlungsfristen ist jeder Studierende selbst verantwortlich. Mahnungen erfolgen bei Verstreichen der Zahlungsfrist mit Androhung der Exmatrikulation.
Aktueller Stand
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Erlass der Gebühr oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht die Fälligkeit der Zahlung nicht hemmt, d.h. die Gebühr ist auch dann fristgerecht zu zahlen, wenn ein Erlassantrag oder eine gerichtliche Klage noch nicht abschließend entschieden ist. Eine frühzeitige Antragstellung vor dem Fälligkeitstermin wird daher empfohlen.
Hinweis: Ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid kann nicht eingelegt werden. Statthaft ist einzig das Vorbringen von Gründen zum Erlass der Gebühr sowie das Klageverfahren gegen den Gebührenbescheid.
Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung sind:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Abteilung 1, Studium und Lehre,
Internationale Angelegenheiten
06099 Halle
Frau Giebler und Frau Michael, Ref. 1.3.,
hella.giebler@verwaltung.uni-halle.de und
marlis.michael@verwaltung.uni-halle.de
Tel.: 0345/55213-04, -21